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Landwirtschaft

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Gebühren

Gebühren und Gemeindeabgaben

Grundsteuer A: 500 v.H.d. Messbetrages

Grundsteuer B: 500 v.H.d. Messbetrages

Kommunalsteuer: 3% d. Bemessungsgrundlage

Hundesteuer: 12,00 Euro

Stockgeld: 13,20 Euro/Losteil

Nutzholz: 4,32 Euro/ Laufmeter

Wasserzählergebühr: 12,10 Euro

Wasserbenützungsgebühr: 0,47 Euro/Kubikmeter (mind. 60Kubikmeter/Jahr)

Wasseranschlussgebühr: 0,90 Euro/Kubikmeter

Kanalanschlussgebühr: 5,58 Euro/Kubikmeter

laufende Abwassergebühr: 2,23 Euro/Kubikmeter

Kundmachungen

Kundmachungen 

Förderpaket E-Mobilität >>Förderpaket Elektromobilität

Kostenlose Energieberatung Ausserfern>>Energieberatungsstelle Außerfern

Flächenwidmungsplan>>Flächenwidmungsplan Lorenz Markus

Legalisator

Legalisator

Maria Lorenz, Dipl. Pädagogin
TEL: 043 676 703 97 61

Legalisator Was ist eigentlich ein Legalisator? Er ist bestellt vom Oberlandesgericht und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (Kaufverträge, Darlehensverträge usw.) zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist es, die Beglaubigung der Unterschrift durchzuführen, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrages. Durch diese Einrichtung ist es nicht notwendig, diese Unterschriften beim Gericht oder beim Notar beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung des Legalisators ist nur bei Eingabe in ein Grundbuch im Bundeland Tirol gültig. Die betreffende Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss in der Gemeinde Kaisers wohnen und auch dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Die Person muss dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss seine Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden. Die Unterschrift ist persönlich vor dem Legalisator zu leisten. Legalisierungsgebühr: Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14.08.2001, BGBI.Nr. 297/01, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt: • € 2,00 bis zu einem (Vertrags-) Wert von € 700,00 oder bei unbestimmtem Wert • € 6,00 bei einem Wert über € 700,00 bis € 7.000,00 • € 15,00 bei einem Wert über € 7.000,00 bis € 35.000,00 • € 20,00 bei einem Wert über € 35.000,00 Die Legalisationsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt die Hälfte der oben angeführten Gebühren. Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten. Es wird in jedem Fall um eine Terminvereinbarung gebeten. 

Müllkalender

Müllkalender

Jeden Donnerstag 17:00 bis 19:00 Uhr im Recyclinghof.

Wahlen und Volksbegehren
Zivilschutz APP

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Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen betrieben wird.
Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächendeckende Sirenenwarnung.
Die Signale können derzeit über 8.203 Sirenen in Österreich (ca 1000 in Tirol) abgestrahlt werden. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation bundesweit von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres, landesweit von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer erfolgen.

Zivilschutz_App

AMT DER TIROLER LANDESREGIERUNG
ZIVIL- UND KATASTROPHENSCHUTZ
www.tirol.gv.at/zivil-katastrophenschutz